Kinderschutz
Gemeinsame Verantwortung tragen
Wirkungsvoller Kinderschutz profitiert von früher, vertrauensvoller Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft aller, die in engem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Das Wohl der Kinder als ein Ursprung der sozialen Arbeit steht im Vordergrund.
Die Vereinbarungen des Jugendamtes mit den freien Trägern im Rahmen des § 8 a SGB VIII zur Sicherstellung des Schutzauftrages gaben erneut Anlass, das Thema Kinderschutz im Paritätischen in Düsseldorf in ein besonderes Licht zu setzen.
Über das bisherige Engagement hinaus, wurden „insoweit erfahrene Fachkräfte“ als externe Expert*innen bei dem Verdacht auf Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen zu Beratungen herangezogen. Neben der besonderen Erfahrung im Arbeitsfeld, dem Kennen der Netzwerke und den kommunalen Unterstützungsstrukturen, weisen diese besondere Kompetenz in der Beratung vor. Ergänzt wird diese Kompetenz durch die Teilnahme an Fachveranstaltungen, Fort- und Weiterbildungen so wie Fachkongressen. Die Interessenvertretung und Vernetzung in den kommunalen Gremien, Zirkeln und Arbeitskreisen, so wie auf Landesebene. Sie stellt einen weiteren Arbeitsschwerpunkt dar.
Beratung steht im Fokus
Die beratenden Fachkräfte in den Mitgliedsorganisationen werden koordiniert und ein kollegialer Austausch im Rahmen von Supervision ermöglicht. Auf Landesebene findet die Vertretung in der Landeskonferenz der koordinierenden Kinderschutzfachkräfte in NRW statt.
Im Fokus steht die Beratung der Einrichtungen und der Fachkräfte vor Ort. Zusätzlich finden regelmäßig Fachtage und Sensibilisierungen in Teams zum Kinderschutz allgemein oder zu speziellen, ausgesuchten Themen statt.
Das Angebot kann von allen Mitgliedsorganisationen genutzt werden. Bei Fragen zum Thema und bei Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an uns.